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Kontakt:

Pfarrgasse 1
67310 Hettenleidelheim

Telefon
06351 37755

eMail
koeb.hettenleidelheim
@bistum-speyer.de

Öffnungzeiten:

So 10.30 - 12:30 Uhr
Di 18:30 - 19:30 Uhr
Mi 17:30 - 19:30 Uhr
Do 18:30 - 19:30 Uhr

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Benutzungsordnung

§ 1 Allgemeines
  1. Die Bücherei ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Kirchenstiftung St. Peter. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
  2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
  3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen, wie die Ausleihe von E-Books, sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
  4. Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

§ 2 Öffnungszeiten
  • Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

§ 3 Anmeldung
  1. Erwachsene melden sich persönlich an. Hierbei ist die Bücherei berechtigt, Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass des Benutzers zu nehmen. Der Benutzer erkennt mit seiner Unterschrift die Benutzungsordnung in vollem Umfang an.
  2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 14 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Für die Teilnahme an der Onleihe ist bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahren die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
  3. Jede Namens- oder Anschriftsänderung ist unverzüglich anzuzeigen, ebenso wie die Änderung der Mailadresse, insbesondere bei Nutzern der Onleihe.

§ 4 Datenschutzbestimmungen
  • Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG), elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt per Un-terschrift, die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen zu haben und erteilt somit die Zustimmung zur elektro-nischen Speicherung der Angaben zur Person. Der Benutzer/gesetzliche Vertreter stimmt mit seiner Unterschrift dem elektronischen Speichern der individuellen Ausleihhistorie(n) zu. Der Benutzer ist einverstanden, dass für die Teilnahme an der Onleihe Bistum Speyer die Daten an die Fachstelle für Katholische öffentliche Büchereien Speyer weitergeben werden.

§ 5 Lese-Ausweis
  1. Jeder Benutzer erhält einen Lese-Ausweis. Dieser ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. die gesetzlichen Vertreter.
  2. Für die Ausstellung eines neuen Lese-Ausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.
  3. Für die Teilnahme an der Onleihe Bistum Speyer erhält der Benutzer die Zugangsdaten von der Fachstelle für Katholische öffentliche Büchereien Speyer.

§ 6 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
  1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Ur-heberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  2. Die Leihfrist beträgt für
    • Bücher, CD, Brettspiele 3 Wochen
    • Zeitschriften, DVD und saisonale Titel 2 Wochen
    • E-Books 2 Wochen ohne Verlängerungsmöglichkeit
  3. Die Leihfrist für die einzelnen Mediengruppen wird per Aushang in der Bücherei bekanntgeben.
  4. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf um den gleichen Zeitraum verlängert werden, wenn keine Vormerkung vor-liegt.
  5. Die Bücherei hat das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern.
  6. Die Bücherei ist berechtigt die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken.

§ 7 Vormerkung
  1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers eine Vormerkung entgegennehmen. E-Books können nur vom Leser selbst über das Portal onleihe.bistum-speyer.de vorgemerkt werden.
  2. Die Bücherei ist nicht verpflichtet, auf ein entliehenes Medium mehr als eine Vormerkung vorzunehmen und über bereitliegende Vormerkungen schriftlich zu informieren.

§ 8 Behandlung der Medien, Haftung
  1. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
  2. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind bei Rückgabe zu melden.
  3. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt.
  4. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.

§ 9 Rückgabe
  1. Die Medien sind bis spätestens zum Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zu-rückzugeben.
  2. Bei überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

§ 10 Verhalten in der Bücherei
  1. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören.
  2. Rauchen ist in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
  3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung
  4. Den Anweisungen der Büchereimitarbeiter ist Folge zu leisten.

§ 11 Ausschluss von der Benutzung
  • Benutzer, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung ausgeschlossen werden.

§ 12 Inkrafttreten
  • Die Benutzerordnung tritt mit Wirkung vom 25.5.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.


Hettenleidelheim, den 22.05.2018

Öffnungszeiten:
Dienstag, Donnerstag: 18:30-19:30 Uhr
Mittwoch: 17:30-19:30 Uhr
Sonntag: 10:30-12:30 Uhr

Gebührenordnung:
Ausstellung eines Ersatz-Leserausweises: 2,00€
Mahngebühr ab der 3. Mahnung je Medium: 0,50€
Beschädigte oder verlorene Medien werden mit 50% des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt.